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   OLG Schleswig, 26.03.1996 - 9 W 37/96   

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OLG Schleswig, 26.03.1996 - 9 W 37/96 (https://dejure.org/1996,13839)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.03.1996 - 9 W 37/96 (https://dejure.org/1996,13839)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. März 1996 - 9 W 37/96 (https://dejure.org/1996,13839)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Schleswig, 22.05.1996 - 9 W 36/96
    Wird die Berufung zurückgenommen und stellt nunmehr der erstinstanzliche Anwalt des Berufungsbekl, der nicht durch einen Berufungsanwalt vertreten war, den Verlustigkeits- und Kostenantrag nach § 515 Abs. 3 ZPO, dann sind die dadurch verursachten Kosten nicht erstattungsfähig (Ergänzung zum Senatsbeschl.v. 26.3.1996 - 9 W 37/96).

    Zur Begründung im einzelnen kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf die den Parteien mitgeteilten Gründe des Beschlusses des Senats vom 26.3.1996 - 9 W 37/96 - verwiesen werden.

  • OLG München, 28.03.2000 - 11 W 1086/00

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsvergütung im selbständigen Beweisverfahren

    Hierzu hat der Senat bereits aus denselben Erwägungen entschieden, daß kein Erstattungsanspruch für die Rechtsanwaltskosten besteht, wenn ein Rechtsanwalt im Rechtsmittelverfahren für den Gegner allein bei der Stellung des Kostenantrags tätig wird (vgl. Senat, OLGReport-München 1999, 98 = MDR 1999, 568; m.w.N.; vgl. ferner OLG Koblenz, MDR 1996, 211; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 540 und 541).
  • OLG Köln, 22.08.2001 - 17 W 241/01
    Nach anderer Auffassung (vgl. OLG Schleswig, Beschl. vom 26.3.1996 - 9 W 37/96 - in: OLGR 1996, 239 - sowie vom 22.5.1996 - 9 W 36/96 - in: OLGR 1996, 253; OLG Koblenz, Beschl. vom 16.2.1995 - 14 W 87/95 - in: MDR 1996, 210 - sowie vom 19.8.1999 - 14 W 549/99 - in: AnwBl. 2000, 261; OLG Oldenburg, Beschl. vom 17.10.1998 - 6 W 100/98 - in: OLGR 1999, 31; OLG Köln, Beschl. vom 3.6.1997 - 25 WF 63/97 - in: OLGR 1997, 307; OLG München, Beschl. vom 26.1.1999 - 11 W 625/99 - in: MDR 1999, 568 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 37 BRAGO Rdnr. 42 m.w.N.) fehlt es regelmäßig an der Erstattungsfähigkeit solcher Kosten.
  • OLG Saarbrücken, 05.05.2000 - 6 W 96/00

    Anwaltsgebühren für Antrag auf Verlustigerklärung eines zurückgenommenen

    Wird nämlich die Berufung zurückgenommen und stellt sodann der erstinstanzliche Anwalt des Berufungsbeklagten, der nicht durch einen Berufungsanwalt vertreten war, den Verlustigkeits- und Kostenantrag nach § 515 Abs. 3 ZPO, dann sind die dadurch verursachten Kosten nicht erstattungsfähig (vgl. OLG München, MDR 1999, 568; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 540 und 541; OLG Koblenz, JurBüro 1993, 486, jeweils m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 19.05.2015 - 3 L 454/15

    Anerkennung als Asylberechtigter

    Gewichtige Anhaltspunkte für die Gewährung eines vorläufigen Bleiberechts können darin liegen, dass ein Familienmitglied einem darauf angewiesenen anderen Familienmitglied Lebenshilfe leistet, in einem überdurchschnittlichen Maße Verantwortung für die Betreuung und Erziehung übernimmt sowie Beistand im Lebensalltag und durch intensive Zuwendung Lebenshilfe im geistig-seelischen Bereich leistet(Vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.04.1997 -9 W 37/96- und vom 22.10.1998 -1 V 26/98-, juris, m.w.N. aus der Rspr des BVerwG und des BVerfG).
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